RS Vwgh 1972/9/14 0054/72

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Veröffentlicht am 14.09.1972
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §24 Abs1 litd;
ErbStG §2 Abs1 Z2;

Beachte

y10513;

Rechtssatz

Die Schenkung einer Teilfläche von 1012 m/2, die Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebes ist, läßt eine Zurechnung an den Beschenkten nicht zu, wenn sich die Geschenkgeber auf Lebzeiten ein Veräußerungsverbot und Belastungsverbot vorbehalten, dem Beschenkten die Bauführung auf der Liegenschaft untersagen, ein Fruchtgenußrecht ausbedungen haben und überdies die erklärte Absicht der Vertragsteile dahin geht,daß die "geschenkte" Teilfläche bis zum Ableben der Geschenkgeber einen Teil des landwirtschaftlichen Betriebes der Geschenkgeber zu bilden hat. Nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise liegt in einem solchen Falle eine bloße Schenkung auf den Todesfall vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1972000054.X01

Im RIS seit

14.09.1972
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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