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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §15 Abs1;Rechtssatz
Ausser den im § 15 Abs 1 WRG festgelegten Rechten steht den Fischereiberechtigten im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren kein gesetzlicher Zuspruch auf Bewilligung von Beweissicherungsmaßnahmen zu.Ausser den im Paragraph 15, Absatz eins, WRG festgelegten Rechten steht den Fischereiberechtigten im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren kein gesetzlicher Zuspruch auf Bewilligung von Beweissicherungsmaßnahmen zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000131.X01Im RIS seit
02.10.2002