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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §12 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0161/72 E 30. Juni 1972 VwSlg 8265 A/1972 RS 2Stammrechtssatz
Die unbegründete Nichtbefolgung mehrerer Ladungen bzw das Unterbleiben jedweder Antwort auf mehrere Aufforderungen, beim Arbeitsamt zwecks Vermittlung einer zumutbaren Erwerbstätigkeit vorzusprechen, ist der unbegründeten Ablehnung einer angebotenen zumutbaren Erwerbstätigkeit im Sinne des § 12 Abs 4 KOVG gleichzusetzen.Die unbegründete Nichtbefolgung mehrerer Ladungen bzw das Unterbleiben jedweder Antwort auf mehrere Aufforderungen, beim Arbeitsamt zwecks Vermittlung einer zumutbaren Erwerbstätigkeit vorzusprechen, ist der unbegründeten Ablehnung einer angebotenen zumutbaren Erwerbstätigkeit im Sinne des Paragraph 12, Absatz 4, KOVG gleichzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000162.X02Im RIS seit
24.09.2002