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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1 Z4;Rechtssatz
Durch die Novelle BGBl 1969/21 ist darin, dass durch die Sondervorschrift des § 13 Abs 5 KOVG nicht jede Form der vollständigen Überlassung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes an Kinder, sondern nur der Fall eines rechtsförmlichen Übergabevertrages erfasst werden soll, keine Änderung eingetreten.Durch die Novelle BGBl 1969/21 ist darin, dass durch die Sondervorschrift des Paragraph 13, Absatz 5, KOVG nicht jede Form der vollständigen Überlassung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes an Kinder, sondern nur der Fall eines rechtsförmlichen Übergabevertrages erfasst werden soll, keine Änderung eingetreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000146.X01Im RIS seit
29.08.2002