RS Vwgh 1972/9/26 1792/71

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Veröffentlicht am 26.09.1972
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1339;
  1. ABGB § 1339 gültig von 01.01.1975 bis 01.01.1975 aufgehoben durch BGBl. Nr. 496/1974

Rechtssatz

Der Wahrheitsbeweis besteht darin, daß durch die Beweisführung die Überzeugung von der Wahrheit einer Beschuldigung hervorgerufen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1971001792.X05

Im RIS seit

28.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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