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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1339;Rechtssatz
In einem mit "Bericht" bezeichneten Schriftsatz (nicht beschlossen!) Ausführungen
1) zur Frage, ob § 1339 ABGB einen selbständigen Tatbestand des materiellen Verwaltungsstrafrechts enthalte;1) zur Frage, ob Paragraph 1339, ABGB einen selbständigen Tatbestand des materiellen Verwaltungsstrafrechts enthalte;
2) ob bei Unterfertigung eines beleidigende Äußerung enthaltenden Briefes durch mehrere Personen Mittäterschaft vorliege oder hinsichtlich einer Person alleinige Täterschaft und hinsichtlich der anderen Öffentlichkeit im Sinne des § 487 StG angenommen werden (vgl. die implizite Lösung dieser Frage im Erkenntnis)2) ob bei Unterfertigung eines beleidigende Äußerung enthaltenden Briefes durch mehrere Personen Mittäterschaft vorliege oder hinsichtlich einer Person alleinige Täterschaft und hinsichtlich der anderen Öffentlichkeit im Sinne des Paragraph 487, StG angenommen werden vergleiche die implizite Lösung dieser Frage im Erkenntnis)
3) zur Frage, ob eine Tätigkeit namens eines Vereines einen Strafausschließungsgrund bilden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001792.X03Im RIS seit
28.08.2002