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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs5;Rechtssatz
Für die Anwendbarkeit des § 13 Abs 5 KOVG kommt es nicht darauf an, dass alle zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücke auf einmal übergeben werden; vielmehr stellen in einer kurzfristigen Zeitfolge übergebene Liegenschaften jenen Effekt dar, der einer Gesamtübergabe gleichkommt.Für die Anwendbarkeit des Paragraph 13, Absatz 5, KOVG kommt es nicht darauf an, dass alle zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücke auf einmal übergeben werden; vielmehr stellen in einer kurzfristigen Zeitfolge übergebene Liegenschaften jenen Effekt dar, der einer Gesamtübergabe gleichkommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000031.X05Im RIS seit
28.08.2002