RS Vwgh 1972/10/9 0031/71

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Veröffentlicht am 09.10.1972
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §13 Abs1;
  1. KOVG 1957 § 13 heute
  2. KOVG 1957 § 13 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2001
  3. KOVG 1957 § 13 gültig von 01.01.1992 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 687/1991
  4. KOVG 1957 § 13 gültig von 01.06.1984 bis 31.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 212/1984

Rechtssatz

Eine Schenkung ist bei der Einkommensermittlung nach § 13 KOVG wie eine Veräußerung mit einem zu niedrigen Veräußerungserlös zu werten.Eine Schenkung ist bei der Einkommensermittlung nach Paragraph 13, KOVG wie eine Veräußerung mit einem zu niedrigen Veräußerungserlös zu werten.

Schlagworte

Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden Einkommens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1971000031.X02

Im RIS seit

28.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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