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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Eine Schenkung ist bei der Einkommensermittlung nach § 13 KOVG wie eine Veräußerung mit einem zu niedrigen Veräußerungserlös zu werten.Eine Schenkung ist bei der Einkommensermittlung nach Paragraph 13, KOVG wie eine Veräußerung mit einem zu niedrigen Veräußerungserlös zu werten.
Schlagworte
Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden EinkommensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000031.X02Im RIS seit
28.08.2002