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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §99 Abs3 lita;Rechtssatz
§ 99 Abs 3 lit a StVO erklärt unter anderem Verstöße gegen Verordnungen, mit welchen eine Höchstgeschwindigkeit festgesetzt worden ist, zur Verwaltungsübertretung und legt die für solche Übertretungen zu verhängenden Strafen rahmenmäßig fest.Paragraph 99, Absatz 3, Litera a, StVO erklärt unter anderem Verstöße gegen Verordnungen, mit welchen eine Höchstgeschwindigkeit festgesetzt worden ist, zur Verwaltungsübertretung und legt die für solche Übertretungen zu verhängenden Strafen rahmenmäßig fest.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001920.X03Im RIS seit
10.09.2002