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L82000 BauordnungNorm
BauRallg;Rechtssatz
Die Gewerbebehörde darf die für eine gewerbliche Betriebsanlage beantragte Genehmigung unter alleiniger Berufung auf eine entgegenstehende Flächenwidmung nicht versagen, auch darf sie nicht in die Beurteilung der Ortsüblichkeit des Immissionsausmaßes Flächenwidmungen, die im faktischen Bereich noch keinen maßgeblichen Niederschlag gefunden haben, einbeziehen.
Schlagworte
Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und EisenbahnrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1968000522.X06Im RIS seit
03.05.2002Zuletzt aktualisiert am
10.10.2013