Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §1;Rechtssatz
Für eine nach mehreren Gesichtspunkten zu beurteilende Anlage müssen alle in den in Betracht kommenden Vorschriften vorgesehenen Bewilligungen eingeholt werden, ohne dass die Partei berechtigt wäre, aus einer bereits erteilten Bewilligung Rechte in einem anderen Bewilligungsverfahren abzuleiten.
Schlagworte
Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und EisenbahnrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1968000522.X05Im RIS seit
03.05.2002Zuletzt aktualisiert am
10.10.2013