RS Vwgh 1972/10/24 0866/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1972
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

y14454; yk15507

Rechtssatz

Die Pflicht der Abgabenbehörde zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung tritt gegenüber der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen zurück, wenn vom Steuerpflichtigen steuermindernde Umstände geltend gemacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1970000866.X02

Im RIS seit

24.10.1972
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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