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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Rechtssatz
Der Inhalt der Richtsatzposition V/c/582 sagt nichts darüber aus, welche Ermittlungen die Behörde zur Feststellung und zur Beurteilung der Kausalität von Neurosen und Psychopathien mit dem Krankheitswert einer schweren Psychose zu pflegen hat (Hinweis E 6.7.1959, 1847/57).
Schlagworte
Besondere Anerkennungsfälle (siehe auch Krankheit und paarige Organe)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1970001334.X04Im RIS seit
28.06.2002