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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §12 Abs4;Rechtssatz
Die grundsätzliche Ablehnung einer Arbeitsvermittlung durch das Arbeitsamt ist der unbegründeten Ablehnung einer zumutbaren Erwerbstätigkeit gleichzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000701.X02Im RIS seit
09.10.2002