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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §243;Beachte
y9017;Rechtssatz
Gegen Bescheide der Abgabenbehörde zweiter Instanz (FLD) ist auch dann kein ordentliches Rechtsmittel zulässig, wenn sie funktionell erstinstanzlich sind (hier: Antrag auf Erstattung von Einkommensteuer nach § 104 Abs 1 EStG 1967).Gegen Bescheide der Abgabenbehörde zweiter Instanz (FLD) ist auch dann kein ordentliches Rechtsmittel zulässig, wenn sie funktionell erstinstanzlich sind (hier: Antrag auf Erstattung von Einkommensteuer nach Paragraph 104, Absatz eins, EStG 1967).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000731.X01Im RIS seit
31.10.1972