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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Behörde ist berechtigt, sich auf ein von ihr eingeholtes Sachverständigengutachten zu stützen, wenn eine vom Versorgungswerber vorgelegte, diesem Gutachten widersprechende Bescheinigung sich auf Behauptungen beschränkt und die Versuche der Behörde, die Grundlagen dieser Behauptungen zu erlangen, fehlgeschlagen sind.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Verfahrensrecht Aufgabe der Behörde Beurteilung einander widersprechender Aussagen SachverständigerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000266.X02Im RIS seit
27.08.2002