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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §32 Abs1;Rechtssatz
Für die Annahme einer Verzichtserklärung stellt § 32 Abs 1 PG keine Formerfordernisse auf. Sie kann also auch konkludent erfolgen.Für die Annahme einer Verzichtserklärung stellt Paragraph 32, Absatz eins, PG keine Formerfordernisse auf. Sie kann also auch konkludent erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000719.X03Im RIS seit
06.11.2002Zuletzt aktualisiert am
25.03.2014