RS Vwgh 1972/11/23 0719/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1972
beobachten
merken

Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Rechtssatz

Für die Annahme einer Verzichtserklärung stellt § 32 Abs 1 PG keine Formerfordernisse auf. Sie kann also auch konkludent erfolgen.Für die Annahme einer Verzichtserklärung stellt Paragraph 32, Absatz eins, PG keine Formerfordernisse auf. Sie kann also auch konkludent erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1972000719.X03

Im RIS seit

06.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten