RS Vwgh 1972/11/23 0719/72

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Veröffentlicht am 23.11.1972
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65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Rechtssatz

Ist eine Erklärung betreffend einen Pensionsverzicht ihrem Wortlaut und Zusammenhang nach unklar, dann sind auf Grund eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens alle weiteren Tatsachen festzustellen, aus denen sich der rechtlich relevante, vom Text der Erklärung abweichende übereinstimmende Parteiwille ergibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1972000719.X02

Im RIS seit

06.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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