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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Einem Amtsarzt ist ein Urteil darüber zuzubilligen, daß er zwischen einer Beeinträchtigung durch Alkohol und einem Erregungszustand zu unterscheiden vermag.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000437.X01Im RIS seit
16.10.2002