RS Vwgh 1972/11/27 2032/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.1972
beobachten
merken

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 §2 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Einzeleinschätzung innerhalb eines Rahmensatzes ist das Vorhandensein einer anderen Dienstbeschädigung (gegenseitige Beeinflussung) ohne Bedeutung.

Schlagworte

Einschätzungsgrundsätze (hinsichtlich der richtsatzmäßigen Einreihung siehe KOVG RichtsatzV)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1970002032.X03

Im RIS seit

09.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten