RS Vwgh 1972/11/27 0133/72

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Veröffentlicht am 27.11.1972
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Hat der Beschädigte zuletzt und am längsten den Beruf eines Nachwächters ausgeübt, kann der Berufseinschätzung wegen Unterschiedlichkeit der Anforderungen nicht ohne nähere Begründung der Beruf eines Portiers zugrunde gelegt werden.

Schlagworte

Zumutbarer Beruf Besondere Fälle

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1972000133.X01

Im RIS seit

02.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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