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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs2;Beachte
yk13684;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1959/04/15 1295/57 1Stammrechtssatz
Der Masserverwalter ist verpflichtet, Steuererklärungen für den Gemeinschuldner, und zwar auch für Zeiträume,die vor der Eröffnung des Konkurses liegen, abzugeben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, dann können über ihn Erzwingungsstrafen verhängt und aus seinem persönlichen Vermögen hereingebracht werden.
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E 15.4.1959, 1295/57 #1 VwSlg 1990 F/1959
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000134.X01Im RIS seit
29.11.1972Zuletzt aktualisiert am
14.04.2015