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BewertungsrechtNorm
BAO §191 Abs4 idF 1980/151Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0755/71 E 30. November 1972 RS 4Stammrechtssatz
Die Frage, ob eine oder mehrere wirtschaftliche Einheiten vorliegen, kann in der Berufung gegen einen
Zurechnungsfortschreibungsbescheid im Hinblick auf die dingliche Bescheidwirkung gemäß § 191 Abs 3 BAO nicht mehr aufgerollt werden.Zurechnungsfortschreibungsbescheid im Hinblick auf die dingliche Bescheidwirkung gemäß Paragraph 191, Absatz 3, BAO nicht mehr aufgerollt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000758.X04Im RIS seit
12.09.2002Zuletzt aktualisiert am
15.10.2025