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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, daß eine Person welche an einer Störung der Beobachtungs- und Konzentrationsfährigkeit (hier: Alterserscheinung) leidet, nicht geeignet ist ein KFZ zu lenken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001952.X01Im RIS seit
10.09.2002