RS Vwgh 1972/12/14 1590/71

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Veröffentlicht am 14.12.1972
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

y14453; yk15689

Rechtssatz

Kommt der Abgabepflichtige der mehrfachen Aufforderung der Behörde, Behauptungen nachzuweisen, welche für die Gewährung einer Abgabenbegünstigung (hier: Umsatzsteuerpflicht von "Subventionen") sprechen, nicht nach, und legt er auch sonst brauchbare Urkunden oder sonstiges Beweismaterial nicht vor, so kann der Behörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu der Annahme gelangt, dass die Unterlassung der gewünschten Angaben als Anzeichen dafür gewertet werden kann, dass die vom Abgabepflichtigen behaupteten Tatsachen nicht der Wahrheit entsprechen.

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1971001590.X01

Im RIS seit

14.12.1972
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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