Index
KFGNorm
KFG 1967 §1Rechtssatz
Es kann davon ausgegangen werden, daß es sich bei einer Straße um eine solche mit öffentlichem Verkehr handelt, wenn sie weder abgeschrankt noch als Privatstraße gekennzeichnet ist, noch auf dieser auf die Beschränkung des öffentlichen Verkehrs hinweisende Tafeln aufgestellt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000011.X04Im RIS seit
16.09.2002Zuletzt aktualisiert am
31.05.2023