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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §12 Abs1 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2321/71 2316/71Rechtssatz
Schutzgebiete sind nicht Bestandteil einer Wasserversorgungsanlage, über die im Bewilligungsverfahren bei Bedachtnahme auf die Grundsätze des § 12 Abs 1 und 2 WRG 1959 abzuhandeln wäre, sondern Gegenstand amtswegiger Ermittlungen und bescheidmässiger Bestimmung nach § 34 Abs 1 WRG 1959Schutzgebiete sind nicht Bestandteil einer Wasserversorgungsanlage, über die im Bewilligungsverfahren bei Bedachtnahme auf die Grundsätze des Paragraph 12, Absatz eins und 2 WRG 1959 abzuhandeln wäre, sondern Gegenstand amtswegiger Ermittlungen und bescheidmässiger Bestimmung nach Paragraph 34, Absatz eins, WRG 1959
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002315.X02Im RIS seit
23.09.2002Zuletzt aktualisiert am
14.11.2014