Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §13 Abs3 impl;Beachte
y12917;Rechtssatz
Wird ein Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist gegen einen an einen Gesellschafter gerichteten Bescheid von der Gesellschaft eingebracht, so stellt die falsche Bezeichnung der Einschreiterin im Verlängerungsantrag kein Formgebrechen dar, weil als solche nur Verletzungen von Vorschriften anzusehen sind, die das Gesetz aufstellt, um eine formelle Behandlung eines Anbringens sicherzustellen oder für die Behörde zu erleichtern.
*
E 21.12.1972, 1429/72 #1
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Ausschluß Einschreiten einer juristischen Person ZurechenbarkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972001429.X01Im RIS seit
21.12.1972Zuletzt aktualisiert am
01.09.2009