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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §56 impl;Beachte
y13750;Rechtssatz
Intimationsbescheide, mit welchen die Unterinstanz den von der Berufungsbehörde gefaßten Bescheid über die Erledigung unter Bekanntgabe der vollen Entscheidungsgründe mitteilt, haben dieselbe Rechtswidrigkeit wie ein unmittelbar von der Berufungsbehörde zugestellter Bescheid (Hinweis E 4.2.1949, 123/49 VwSlg 74 F/1949).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972001293.X01Im RIS seit
22.12.1972