RS Vwgh 1972/12/22 1293/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1972
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

y13750;

Rechtssatz

Intimationsbescheide, mit welchen die Unterinstanz den von der Berufungsbehörde gefaßten Bescheid über die Erledigung unter Bekanntgabe der vollen Entscheidungsgründe mitteilt, haben dieselbe Rechtswidrigkeit wie ein unmittelbar von der Berufungsbehörde zugestellter Bescheid (Hinweis E 4.2.1949, 123/49 VwSlg 74 F/1949).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1972001293.X01

Im RIS seit

22.12.1972
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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