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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ist ein Wasserbenutzungsrecht, für dessen gesicherte Ausübung ein Schutzgebiet bestimmt wurde, erloschen, dann kommt den vom Schutzgebietsbescheid betroffenen Liegenschaftseigentümern ein Rechtsanspruch auf Widerruf der sie belastenden Anordnungen zu. Diese Liegenschaftseigentümer dürfen mithin auch das Begehren nach Feststellung des Erlöschens des Wasserrechtes (§ 29 Abs 1 WRG 1959) zum Zwecke der darauf zu gründenden Zurücknahme der Schutzgebietsbestimmungen stellen.Ist ein Wasserbenutzungsrecht, für dessen gesicherte Ausübung ein Schutzgebiet bestimmt wurde, erloschen, dann kommt den vom Schutzgebietsbescheid betroffenen Liegenschaftseigentümern ein Rechtsanspruch auf Widerruf der sie belastenden Anordnungen zu. Diese Liegenschaftseigentümer dürfen mithin auch das Begehren nach Feststellung des Erlöschens des Wasserrechtes (Paragraph 29, Absatz eins, WRG 1959) zum Zwecke der darauf zu gründenden Zurücknahme der Schutzgebietsbestimmungen stellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000075.X01Im RIS seit
01.02.2002Zuletzt aktualisiert am
10.11.2014