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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1 litc;Rechtssatz
Aus der Nichtgeltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall wegen Geringfügigkeit seitens des Geschädigten an den Schädiger bzw. dessen Versicherungsanstalt sowie aus der Nichtverständigung der eigenen Versicherungsanstalt kann nicht geschlossen werden, daß keine Beschädigung bei diesem Unfall erfolgte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1971002335.X03Im RIS seit
23.09.2002