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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188 Abs1;Beachte
y8477;Rechtssatz
Sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem § 188 BAO einheitlich und gesondert festzustellen, so ist im Feststellungsbescheid auch über einen allfälligen Gewinn iSd § 34 Abs 4 EStG 1967 mit Bindungswirkung für die Einkommensteuerveranlagung abzusprechen.Sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem Paragraph 188, BAO einheitlich und gesondert festzustellen, so ist im Feststellungsbescheid auch über einen allfälligen Gewinn iSd Paragraph 34, Absatz 4, EStG 1967 mit Bindungswirkung für die Einkommensteuerveranlagung abzusprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001206.X01Im RIS seit
16.01.1973