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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §23 Abs7;Beachte
y13292;Rechtssatz
Der bloße Hinweis auf die Nichteinhaltung der Bestimmung des § 23 Abs 7 AVG kann nicht als konkrete Behauptung gewertet werden, die Partei habe zum Zeitpunkt der Zustellung ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort vorübergehend verlassen gehabt.Der bloße Hinweis auf die Nichteinhaltung der Bestimmung des Paragraph 23, Absatz 7, AVG kann nicht als konkrete Behauptung gewertet werden, die Partei habe zum Zeitpunkt der Zustellung ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort vorübergehend verlassen gehabt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001153.X04Im RIS seit
16.01.1973