Index
67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §78;Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, daß die Schiedskommission über Gesundheitsschädigungen als Dienstbeschädigungen nicht entscheiden könne, welche nicht Gegenstand eines Verfahrens vor dem Landesinvalidenamt waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001249.X03Im RIS seit
09.10.2002