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GewerberechtNorm
GewO 1859 §25Rechtssatz
Der Anspruch der Gemeinde, daß die Versorgung ihrer Bewohner mit Trinkwasser nicht beeinträchtigt werde besteht in einem Verfahren zu Genehmigung einer Tankstelle unabhängig davon, ob sich im Gemeindegebiet eine Wasserversorgungsanlage der Gemeinde befindet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001335.X02Im RIS seit
14.10.2002Zuletzt aktualisiert am
27.01.2026