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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §299;Beachte
y14379; yk17148 Kein Abgehen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 0747/79 E VS 25. März 1981 VwSlg 5567 F/1981 (RIS: keinabwh)Rechtssatz
Der in einem aufsichtsbehördlichen Bescheid enthaltene Hinweis auf die Begründung eines dem Abgabepflichtigen erst später (hier: nach Ablauf der Beschwerdefrist) zugestellten Berufungsbescheides bedeutet die Erlassung des Aufsichtsbescheides ohne jegliche Begründung, was diesen mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1971000194.X01Im RIS seit
24.01.1973Zuletzt aktualisiert am
26.09.2012