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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §14 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen unter Hinweis auf das E vom 18.9.1972, Zl. 0146/71, daß, entgegen den Ansicht der belangten Behörde, das Gesetz keine Handhabe dafür bietet anzunehmen, da die Partei keine zwingenden Gründe für die Verpachtung anstatt der üblichen Übergabe genannt habe, müsse die Berechnung für die verpachteten Grundstücke gemäß § 13 Abs 3 KOVG vorgenommen werden.Ausführungen unter Hinweis auf das E vom 18.9.1972, Zl. 0146/71, daß, entgegen den Ansicht der belangten Behörde, das Gesetz keine Handhabe dafür bietet anzunehmen, da die Partei keine zwingenden Gründe für die Verpachtung anstatt der üblichen Übergabe genannt habe, müsse die Berechnung für die verpachteten Grundstücke gemäß Paragraph 13, Absatz 3, KOVG vorgenommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001472.X03Im RIS seit
17.10.2002