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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §14 Abs4;Rechtssatz
Weder im Abs 4 noch im Abs 5 des § 13 KOVG findet sich eine Einschränkung - etwa durch Hinweis auf ein anderes Gesetz-, daß diese Bestimmungen erst ab einer bestimmten Besitzgröße oder ab einem bestimmten Einheitswert anzuwenden sind.Weder im Absatz 4, noch im Absatz 5, des Paragraph 13, KOVG findet sich eine Einschränkung - etwa durch Hinweis auf ein anderes Gesetz-, daß diese Bestimmungen erst ab einer bestimmten Besitzgröße oder ab einem bestimmten Einheitswert anzuwenden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001472.X01Im RIS seit
17.10.2002