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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §7;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, daß eine nunmehr in die Versorgung einzubeziehende tiefreichende Narbe mit Verhornung des Kleinzehenballens der Fußsohle, einseitig, einer Neubemessung der Beschäftigtenrente nicht entgegensteht, ohne daß eine Befundänderung vorliegen muß.
Schlagworte
Einschätzungsgrundsätze (hinsichtlich der richtsatzmäßigen Einreihung siehe KOVG RichtsatzV)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001382.X02Im RIS seit
14.10.2002