RS Vwgh 1973/1/29 1382/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1973
beobachten
merken

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 Anl Abschn1 litd Z170;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, daß eine nunmehr in die Versorgung einzubeziehende tiefreichende Narbe mit Verhornung des Kleinzehenballens der Fußsohle, einseitig, einer Neubemessung der Beschäftigtenrente nicht entgegensteht, ohne daß eine Befundänderung vorliegen muß.

Schlagworte

Einschätzungsgrundsätze (hinsichtlich der richtsatzmäßigen Einreihung siehe KOVG RichtsatzV)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001382.X02

Im RIS seit

14.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten