RS Vwgh 1973/1/29 1382/72

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Veröffentlicht am 29.01.1973
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965;

Rechtssatz

Auch einander überschneidende Richtsatzpositionen müssen jede für sich eingeschränkt werden. Die Überschneidung ist erst bei der Festsetzung der Gesamt-MdE zu berücksichtigen.

Schlagworte

Einschätzungsgrundsätze (hinsichtlich der richtsatzmäßigen Einreihung siehe KOVG RichtsatzV)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001382.X01

Im RIS seit

14.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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