RS Vwgh 1973/1/30 1880/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1973
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §105a;
EStG 1967 §33;
  1. ASVG § 105a gültig von 01.01.1979 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 110/1993

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0867/70 E 24. März 1972 VwSlg 4366 F/1972 RS 2

Stammrechtssatz

Von einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen iSd § 33 EStG 1953 kann dann die Rede sein, wenn sich die besonderen Ausgaben, deren Anerkennung als außergewöhnliche Belastung begehrt wird, innerhalb der betraglichen Grenzen einer Zuwendung (Hilflosenzuschuß) halten, die dem Belasteten eben wegen der Besonderheit der betreffenden Ausgaben zufließt.Von einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen iSd Paragraph 33, EStG 1953 kann dann die Rede sein, wenn sich die besonderen Ausgaben, deren Anerkennung als außergewöhnliche Belastung begehrt wird, innerhalb der betraglichen Grenzen einer Zuwendung (Hilflosenzuschuß) halten, die dem Belasteten eben wegen der Besonderheit der betreffenden Ausgaben zufließt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001880.X01

Im RIS seit

30.01.1973
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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