RS Vwgh 1973/1/31 2128/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.1973
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0063/67 E 18. Dezember 1968 VwSlg 7475 A/1968 RS 1

Stammrechtssatz

Bedarf im Sinne des § 5 Abs 1 Gelegenheitsverkehrsgesetz, BGBl Nr 85/1952, ist nur anzunehmen, wenn - zumindest iS einer Wahrscheinlichkeit - Gewähr dafür besteht, dass durch die Konzessionsverleihung dem als Mangel empfundenen Zustand des Fehlens eines der Nachfrage objektiv entsprechenden Angebotes wirksam begegnet wird (Hinweis E 26.4.1966, 2318/64).Bedarf im Sinne des Paragraph 5, Absatz eins, Gelegenheitsverkehrsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr 85 aus 1952,, ist nur anzunehmen, wenn - zumindest iS einer Wahrscheinlichkeit - Gewähr dafür besteht, dass durch die Konzessionsverleihung dem als Mangel empfundenen Zustand des Fehlens eines der Nachfrage objektiv entsprechenden Angebotes wirksam begegnet wird (Hinweis E 26.4.1966, 2318/64).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1971002128.X04

Im RIS seit

13.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten