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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, daß bei einer Konzessionsumfangsänderung (hier: Autobus mit 54 statt 14 Sitzen) von der Behörde auch die Bedarfsfrage nach der Erweiterung zu prüfen ist, ohne daß die Behörde "weniger strenge" Maßstäbe anzulegen hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1971002128.X02Im RIS seit
13.09.2002