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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §19 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1392/72 B 15. Februar 1973 VwSlg 8358 A/1973 RS 2Stammrechtssatz
Gegen den Ausspruch in einen neuerlichen Ladungsbescheid, daß die angedrohte Zwangsstrafe vollzogen werde, ist gemäß § 10 Abs 2 VVG aus den in dieser Gesetzesstelle genannten Gründen eine Berufung zulässig.Gegen den Ausspruch in einen neuerlichen Ladungsbescheid, daß die angedrohte Zwangsstrafe vollzogen werde, ist gemäß Paragraph 10, Absatz 2, VVG aus den in dieser Gesetzesstelle genannten Gründen eine Berufung zulässig.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine VerwaltungsverfahrensgesetzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001393.X02Im RIS seit
15.02.1973Zuletzt aktualisiert am
17.08.2016