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25/02 StrafvollzugNorm
StVG §41 Abs1;Rechtssatz
Auf die Ausfolgung von Zeitungen und Zeitschriften, die dem Strafgefangenen von Angehörigen zugesendet und gemäß § 41 Abs 1 des Strafvollzugsgesetzes aufbewahrt werden, hat der Strafgefangene keinen Anspruch.Auf die Ausfolgung von Zeitungen und Zeitschriften, die dem Strafgefangenen von Angehörigen zugesendet und gemäß Paragraph 41, Absatz eins, des Strafvollzugsgesetzes aufbewahrt werden, hat der Strafgefangene keinen Anspruch.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001661.X01Im RIS seit
23.10.2002