RS Vwgh 1973/2/20 1256/72

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Veröffentlicht am 20.02.1973
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

y14378;

Rechtssatz

Die Begründungspflicht erstreckt sich nicht nur auf Erwägungen, die aus Tatsachen gezogen werden, die im Ermittlungsverfahren mit Zuziehung der Parteien festgestellt worden sind, sondern auch auf Schlüsse aus Tatsachen, die zwar der Behörde offenkundig sind, von denen aber nicht von vornherein angenommen werden kann, daß sie auch den Parteien offenkundig sein müssen.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001256.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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