Index
50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
BetriebsO 1955 §34 Abs1 Z3 idF 1970/089;Rechtssatz
Beim Begriff der "Vertrauenswürdigkeit" ist, wenn weder das Gesetz noch die Gesetzesmaterialien eine nähere Begriffsbestimmung gegeben haben, von der Bedeutung auszugehen, die diesem Ausdruck im allgemeinen Sprachgebrauch zukommt. Dem Wort "vertrauen" kommt im allgemeinen Sprachgebrauch die gleiche Bedeutung zu wie einem "sich verlassen". - Die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit ist nicht als Rechtsfolge der Verurteilung anzusehen und kann daher auch nicht durch Amnestie oder Tilgung, geschweige denn allein durch Tilgbarkeit beeinflußt werden (Hinweis E 24.4.1963, 1091/61).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972000720.X01Im RIS seit
06.11.2002