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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §17 Abs1 Satz3;Rechtssatz
Sofern der Lenker eines Fahrzeuges, der die Absicht hat links einzubiegen, dies anzeigt und sich entsprechend einordnet, darf der nachfolgende Fahrzeuglenker sein Fahrzeug nicht auf den der Fahrbahnmitte zunächst gelegenen Fahrstreifen lenken, sondern mit Rücksicht auf die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung des anderen Fahrzeuges nur rechts an diesem vorbeifahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972000724.X03Im RIS seit
06.11.2002