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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §19;Beachte
y11943; yk12769; yk14936Rechtssatz
Die Abgabenbehörde ist nicht berechtigt, an die Fruchtnießer des Nachlaßvermögens, die nicht Erben sind, Abgabenbescheide über Steuerschulden des Erblassers zu richten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001821.X01Im RIS seit
27.02.1973