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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
y14756; yk15508Rechtssatz
Die Oberbehörde hat den Bescheid des Finanzamtes wegen eines Verstoßes gegen die Bestimmung des § 115 Abs 1 BAO und des § 162 Abs 1 BAO aufgehoben (Feststellung von Goldeinkäufen ohne Namen der Verkäufer).Die Oberbehörde hat den Bescheid des Finanzamtes wegen eines Verstoßes gegen die Bestimmung des Paragraph 115, Absatz eins, BAO und des Paragraph 162, Absatz eins, BAO aufgehoben (Feststellung von Goldeinkäufen ohne Namen der Verkäufer).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1971001641.X01Im RIS seit
27.02.1973